Schlichtungsverfahren

Was ist Schlichtung?

Während bei einem Gerichtsverfahren ein Richter als neutraler Dritter verbindlich nach den geltenden Gesetzen entscheidet, finden alternative Streitbeilegungsmethoden außerhalb des Gerichts statt. Solche Methoden können beispielsweise Mediation oder Schlichtung sein. Auch hier hilft ein neutraler Dritter bei der Lösung des Konflikts, jedoch führt dieser die Parteien zu einer von ihnen in eigener Verantwortung erarbeiteten Konfliktbeilegung (Mediation) oder unterbreitet einen Lösungsvorschlag, der in der Regel nicht verbindlich ist (Schlichtung).

Das Streitbeilegungsverfahren der Anwaltlichen Verbraucherschlichtungsstelle NRW e.V. verfolgt letzteren Ansatz und ist für beide Parteien freiwillig. Als neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle vermitteln wir zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Der Schlichtungsvorschlag ist für die Parteien nicht bindend und soll das geltende Recht sowie zwingende Verbraucherschutzgesetze beachten. Der Rechtsweg steht beiden Seiten in jedem Stadium des Verfahrens weiterhin offen.

Vorteile der Schlichtung

  • Kompetent - Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Verbraucherrecht
  • Einfach - Kein aufwändiges Gerichtsverfahren
  • Kostenlos - Für Verbraucher
  • Schnell - In der Regel innerhalb von zwei Monaten
  • Hemmung bei Verjährung