Schlichtungsverfahren

Verfahrensablauf

 

Zunächst übermitteln Sie uns Ihren vollständigen Antrag (Namen und Anschrift der Parteien, Datum und Art des bereits geltend gemachten Anspruches, präzise Sachverhaltsschilderung). Dokumente, die Ihren Sachverhalt belegen, können Sie uns ebenfalls über dieses Portal, per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Ein zulässiger Antrag wird einem Bearbeiter zugeteilt, welcher den Antragsgegner über den Eingang des Antrags informiert (Bekanntgabe). Eine inhaltliche Prüfung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Dabei wird der Unternehmer auch über die voraussichtlichen Kosten informiert, sowie aufgefordert sich zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren zu erklären. Im Falle der Teilnahme des Unternehmers beginnt das eigentliche Verfahren.

Wenn beide Parteien Gelegenheit hatten, sich zum Sachverhalt zu äußern (Eingang der vollständigen Beschwerdeakte), beginnt der Lauf der 90 Tage-Frist. In der Regel soll vor Ablauf dieser Frist der Schlichtungsvorschlag ergehen, welcher an beide Parteien per E-Mail bekannt gegeben wird.